Politik legt Hindernisse in den Weg
Ehrenamtliche Arbeitslose aufgepasst!
Kürzung des Arbeitslosengeldes bei zu viel Ehrenamt

Köln
Eine neue Variante, „Ehrenamtler“ zu vergraulen hat sich unsere Gesetzgebung einfallen lassen, die ehrenamtlich tätige Mitarbeiter, für den Fall ihrer Arbeitslosigkeit beachten sollten.

Der Fall: Ein seit Jahrzehnten ehrenamtlich tätiger Mitarbeiter eines Schwimmvereins in NRW wurde arbeitslos und gab ordnungsgemäß im Anmeldebogen der Arbeitsagentur an, dass er ehrenamtlich tätig sei und gab wahrheitsgemäß die wöchentliche Stundenzahl mit 15 bis 20 Std. an. Er hatte in diesem Fall Glück, dass der AA-Mitarbeiter ihm riet, die Stundenzahl im Anmeldeformular auf 14 zu begrenzen, da bei mehr als 14 Stunden pro Woche, das Arbeitslosengeld gekürzt würde, da der Arbeitslose sich in diesem Fall nicht mehr angemessen um einen neuen Arbeitsplatz bemühen könne. Hat man einen AA-Mitarbeiter, der diesen Rat nicht gibt, gibt es also per Gesetz unter Umständen ein böses Erwachen für einen ehrenamtlichen Arbeitslosen. Da fragt man sich, was sich unsere Politiker dabei denken, den „Ehrenamtlern“, mit deren Arbeit sie sich so gerne schmücken und für die sie sich bei öffentlichen Auftritten so gerne einsetzen, den Vereinen und ihren Mitarbeitern solche Hindernisse in den Weg zu legen. Anstatt froh zu sein, dass Arbeitslose etwas in ihrer Freizeit für die Jugend leisten, werden sie zusätzlich zu ihrer Arbeitslosigkeit noch einmal bestraft, in dem man das Arbeitslosengeld kürzt. Deshalb ein guter Rat an alle arbeitslosen „Ehrenamtler“: Nicht mehr als 14 Stunden ehrenamtlich arbeiten und demzufolge im Antragsformular der Arbeitsagentur auch nicht mehr eintragen, sonst gibt`s weniger Geld!

WorringenPur.de/26.01.2009
Bericht: Jakob Mildenberg
Grafik: Wpur